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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Brief- und Frachtdienst
Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge mit der IMX
Germany GmbH (nachfolgend: IMX GmbH), über die Beförderung von Briefen,
briefähnlichen Sendungen oder Frachtpostsendungen einschließlich besonders vereinbarter
Zusatz- und Nebenleistungen.
1.2 Soweit - in folgender Rangfolge – durch zwingende gesetzliche Vorschriften, schriftliche
Einzelvereinbarungen und diese AGB nichts anderes bestimmt ist, finden die Vorschriften der
§§ 407 ff. HGB über den Frachtvertrag Anwendung.
2. Vertragsverhältnis
2.1 Rechte und Pflichten im Geltungsbereich dieser AGB werden durch den Abschluss eines
Beförderungsvertrages zwischen der IMX GmbH und dem Auftraggeber begründet. In der
Regel wird dieser Vertrag schriftlich geschlossen. Ausnahmsweise kommt er durch die
Übergabe von Sendungen oder deren Übernahme in die Obhut der IMX GmbH oder von ihr
beauftragten Transportunternehmen zustande (Einlieferung bzw. Abholung).
2.2 IMX GmbH schließt keine Verträge über die Beförderung von folgenden Sendungen
(ausgeschlossene Sendungen); Mitarbeiter der IMX GmbH sind nicht berechtigt,
Beförderungsverträge über solche Sendungen zu schließen:
- Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestalt, Beförderung oder Lagerung gegen ein
gesetzliches oder behördliches Verbot, insbesondere gegen Aus-, Einfuhr- oder
zollrechtliche Bestimmungen des Einlieferungs-, Durchgangs- oder
Bestimmungslandes verstoßen oder besondere Einrichtungen,
Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern; hierzu gehören auch
Sendungen, deren Beförderung nach den Verträgen des Weltpostvereins nicht
zugelassen sind.
- Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt, infiziert
oder Sachschäden verursacht werden können; Entsprechendes gilt, wenn bei Verdacht
auf solche Inhalte der Auftraggeber auf Verlangen der IMX GmbH Angaben dazu
verweigert.
- Sendungen, die lebende Tiere, Tierkadaver oder Teile derselben, Körperteile oder
sterbliche Überreste von Menschen enthalten.
- Sendungen, deren Beförderung oder Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften
unterliegt; ausgeschlossen sind ebenfalls alle gemäß den jeweils gültigen IATA- und
OACI-Gefahrgutvorschriften nicht uneingeschränkt zulässigen Güter.
- Sendungen, die Betäubungsmittel oder berauschende Mittel enthalten.
- Sendungen, die Geld oder andere Zahlungsmittel, Edelmetalle, Kunstgegenstände,
Schmuck, Uhren oder andere Kostbarkeiten, ungefasste Edelsteine, Scheck-,
Kreditkarten, gültige Telefonkarten oder andere Zahlungsmittel oder Wertpapiere, für
die im Schadensfall keine Sperrung sowie Aufgebots- oder Ersatzverfahren
durchgeführt werden kann (Valoren II. Klasse), im Gesamtwert von mehr als € 500,00
enthalten; ausgeschlossen sind auch mehrere gleichzeitig eingelieferte Sendungen
dieses Inhalts an den gleichen Empfänger, wenn der Wert jeder einzelnen Sendung
weniger als € 500,00, die Summe der Werte jedoch mehr als € 500,00 beträgt;
Entsprechendes gilt für mehrere Sendungen, die Schmuck, Uhren oder andere
Kostbarkeiten enthalten, wenn der Einzelwert weniger als € 25.000,00, der
Gesamtwert jedoch mehr als € 25.000,00 beträgt.
- Sendungen mit einem Wert von mehr als € 50.000,00, wobei die
Haftungsbegrenzungen gemäß Abschnitt 6 von dieser Wertgrenze unberührt bleiben.
2.3 Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit (Größe, Format und Gewicht
usw.) oder in sonstiger Weise nicht den Bedingungen dieser AGB, so ist die IMX GmbH
berechtigt
- die Annahme der Sendung zu verweigern oder
- eine bereits übernommene Sendung zurückzugeben oder zur Abholung bereitzuhalten
oder
- diese ohne Benachrichtigung des Auftraggebers zu befördern und ein Nachgeld zu
verlangen
Entsprechendes gilt, wenn die IMX GmbH vermutet, dass es sich bei der Sendung um
eine ausgeschlossene Sendung im Sinne des Abschnitts 2 (2.2) handelt Das Recht der
IMX GmbH, ein Vertragsangebot abzulehnen, bleibt auch in anderen Fällen unberührt.
2.4 Erfährt die IMX GmbH erst nach der Übergabe, dass es sich bei einer Sendung um eine
ausgeschlossene Sendung handelt, ist die IMX GmbH zur Öffnung und Überprüfung der
Sendung berechtigt. Der Versender trägt die alleinige Verantwortung und das Risiko für alle
Folgen, die aus einem – auch nach anderen Bestimmungen als diesen AGB – unzulässigen
Güterversand resultieren.
2.5 Der Auftraggeber kann selbst dann keine Rechte hinsichtlich Vertragsabschluß,
Behandlung, geschuldetem Entgelt, Haftung usw. aus der unbeanstandeten Annahme und
Beförderung seiner Sendung herleiten, wenn er diese mit einem Kennzeichen versieht, das auf
eine unter Absätze 2 oder 3 fallende Beschaffenheit hinweist oder er in sonstiger Weise
darauf verwiesen hat.
2.6 Ansprüche aus diesem Vertrag einschließlich der Haftung kann grundsätzlich nur der
Auftraggeber als Vertragspartner der IMX GmbH geltend machen. Ausnahmsweise ist auch
der Empfänger zur Geltendmachung der Ansprüche gemäß § 421 HGB im eigenen Namen
berechtigt, soweit er die vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere die Pflicht zur Zahlung
des Entgelts, erfüllt. Die Rechte und Pflichten des Auftraggebers bleiben im Falle des Satzes
2 unberührt.
3. Rechte und Obliegenheiten des Auftraggebers
3.1 Weisungen des Auftraggebers, mit der Sendung in besonderer Weise zu verfahren
(Vorausverfügungen), sind nur dann verbindlich, wenn diese vor Übergabe der Sendung
schriftlich vereinbart wurden. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Beachtung von
Weisungen, die er der IMX GmbH nach Übergabe der Sendung erteilt, sofern in einem
schriftlichen Einzelvertrag nicht etwas anderes vereinbart ist. Die §§ 418 und 419 HGB gelten
nicht.
3.2 Eine Kündigung durch den Auftraggeber gemäß § 415 HGB (jederzeitiges
Kündigungsrecht) nach der Übergabe der Sendung in die Obhut der IMX GmbH oder von ihr
beauftragter Transportunternehmen ist ausgeschlossen.
3.3 Dem Auftraggeber obliegt es, ein Produkt der IMX GmbH oder, sofern der Auftrag die
Übergabe von Sendungen an einen anderen Postdienstleister zum Gegenstand hat, anderer
Postdienstleister mit der Haftung zu wählen, die seinen möglichen Schaden bei Verlust,
Beschädigung oder einer sonst nicht ordnungsgemäßen Leistung der IMX GmbH deckt.
3.4 Der Auftraggeber hat die Frachtpostsendungen ausreichend zu kennzeichnen. Er hat sie so
zu verpacken, dass sie vor Verlust und Beschädigung geschützt sind und auch der IMX
GmbH keine Schäden entstehen.
3.5 Der Auftraggeber hat die Aus- und Einfuhrbestimmungen sowie die Zollvorschriften des
Abgangs-, Durchgangs- und Bestimmungslandes einzuhalten. Der Auftraggeber hat die
erforderlichen Begleitpapiere vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und der Sendung
beizufügen. Die IMX GmbH übernimmt für den Inhalt dieser Papiere keinerlei
Verantwortung. Der Auftraggeber übernimmt die alleinige Verantwortung für alle Folgen, die
aus einem unzulässigen Güterversand in das Ausland und Verstößen gegen die vorgenannten
Vorschriften resultieren. Der Auftraggeber stellt die IMX GmbH von jeglichen Ansprüchen
Dritter, die aus oder im Zusammenhang mit Verstößen gegen solche Vorschriften entstehen,
frei.
4. Leistungen der IMX GmbH
4.1 Die Beförderung von Briefen, briefähnlichen Sendungen und Frachtpostsendungen durch
die IMX GmbH schließt, je nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber, die Beförderung, die
Abholung, den Transport und die Zustellung beim Empfänger oder die Übergabe an einen
anderen Briefbeförderer zum Zweck der Zustellung beim Empfänger ein. Die Einhaltung
einer bestimmten Lieferfrist schuldet die IMX GmbH nicht.
4.2 Die IMX GmbH befördert die ihr von ausländischen Unternehmen übergebenen
unzustellbaren Sendungen an den Auftraggeber zurück und liefert sie unter der vom
Auftraggeber angegebenen Anschrift ab, soweit der Auftraggeber eine entsprechende
Vorausverfügung getroffen hat. Ist die Ablieferung einer Sendung nicht möglich, so kann sie
einem Ersatzempfänger ausgehändigt werden. Ersatzempfänger sind Angehörige des
Empfängers, des Ehegatten und des Bevollmächtigten, der Inhaber oder Vermieter der in der
Anschrift angegebenen Geschäftsräume sowie andere in den Räumen des Empfängers
anwesende Personen, von denen den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur
Annahme der Sendung berechtigt sind. Hierzu zählen auch Hausbewohner und Nachbarn des
Empfängers.
4.3 Unzustellbare Sendungen werden an den Auftraggeber zurückbefördert, sofern dies nach
den in Abschnitt 1 Abs. 2 genannten Bedingungen für das jeweilige Produkt nicht
ausgeschlossen ist und es sich nicht um Sendungen nach Abschnitt 2 Abs. 2 Ziffer 2 handelt.
Sendungen sind unzustellbar, wenn keine empfangsberechtigte Person angetroffen oder die
Annahme verweigert wird, der Empfänger nicht ermittelt werden kann oder eine Abholfrist
fruchtlos verstrichen ist (vgl. Abs. 4.4). Als Annahmeverweigerung gilt auch die
Verhinderung der Ablieferung über eine vorhandene Empfangsvorrichtung (z.B.
Zukleben/Einwurfsverbot). Sendungen an Behörden, juristische Personen, Gesellschaften
oder an Personen in Gemeinschaftsunterkünften, Behörden oder Unternehmen gelten als
unzustellbar, wenn vom Auftraggeber keine Person als dort zum Empfang berechtigt benannt
ist.
4.4 Kann eine unzustellbare Sendung nicht an den Auftraggeber zurückbefördert werden, ist
die IMX GmbH zur Öffnung der Sendung berechtigt. Ist der Auftraggeber oder ein sonstiger
Berechtigter auch nach Öffnung nicht zu ermitteln und eine Ablieferung auf andere Weise
nicht zumutbar, ist die IMX GmbH nach Ablauf von sechs Wochen zur Veräußerung der
Sendung berechtigt. Unverwertbares Gut oder verderbliche Ware kann die IMX GmbH vor
Ablauf dieser Frist vernichten.
4.5 Die IMX GmbH unternimmt auf Antrag des Auftraggebers Nachforschungen nach dem
Verbleib von Sendungen. Nachforschungsaufträge können nur innerhalb von 6 Monaten,
beginnend mit dem Tag der Einlieferung der Sendung, gestellt werden.
5. Entgelt
5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, für jede Leistung das vereinbarte Entgelt bzw. –
mangels einer ausdrücklichen Vereinbarung – das dafür in der jeweils gültigen "Preisliste der
IMX GmbH" vorgesehene Entgelt zu zahlen.
5.2 Der Auftraggeber hat der IMX GmbH über das vereinbarte Beförderungsentgelt hinaus
sämtliche Kosten zu erstatten, welche die IMX GmbH aus Anlass der Beförderung der
Sendung im Interesse des Auftraggebers verauslagt (insbesondere Zölle, Ein- und
Ausfuhrabgaben usw.). Der Auftraggeber stellt die IMX GmbH insoweit von sämtlichen
Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber hat der IMX GmbH ferner die Kosten zu ersetzen,
die ihr aus Anlass einer Rückbeförderung der Sendung entstehen (insbesondere
Rücksendungsentgelte, Gestattungsentgelte, Verpackungs- und Lagerentgelte).
5.3 Das Entgelt ist spätestens nach erbrachter Leistung durch die IMX GmbH und sogleich
nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Bei verschuldeter Nichtzahlung binnen
sieben Tagen nach Erhalt der Rechnung kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug.
5.4 Mit Verzugseintritt ist die IMX GmbH berechtigt, dem Auftraggeber Verzugszinsen in
Höhe von 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB bis zum Erhalt der geschuldeten
Zahlung in Rechnung zu stellen.
5.5 Bei einem Zahlungsverzug kann die IMX GmbH vorbehaltlos ihre Leistungen einstellen
und das Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber fristlos kündigen.
6. Haftung
6.1 Die IMX GmbH haftet für Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung
zurückzuführen sind, die sie, einer ihrer Angestellten oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe (§
428 HGB) vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit
Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat, ohne Rücksicht auf die nachfolgenden
Haftungsbeschränkungen (§ 435 HGB). Für Schäden, die auf das Verhalten von Angestellten
oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, gilt dies nur, soweit diese Personen in
Ausübung ihrer Verrichtung gehandelt haben. Im übrigen haftet die IMX GmbH für den
Verlust und die Beschädigung von Sendungen und für die nicht ordnungsgemäße Erfüllung
sonstiger Verpflichtungen nur im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis
zu bestimmten Höchstbeträgen, sofern in einem schriftlichen Einzelvertrag nicht etwas
anderes bestimmt ist.
6.2 Die Haftung der IMX GmbH gem. Abs. (6.1) ist auf folgende Höchstbeträge begrenzt:
- Bei Briefen und briefähnlichen Sendungen:
8,33 Rechnungseinheiten pro Kilogramm Rohgewicht der jeweiligen Sendung
- Bei Frachtdienst (Pakete bis max. 31,5 kg):
8,33 Rechnungseinheiten pro Kilogramm Rohgewicht der jeweiligen Sendung
6.3 Die Haftung wegen Überschreitung der Lieferfrist oder wegen einer sonstigen
Abweichung von einem vereinbarten Ablieferungstermin, für Sendungen, für welche die
Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist oder eines bestimmten Ablieferungstermins
geschuldet ist, ist auf den einfachen Betrag des Entgelts für die Beförderung der Sendung
begrenzt.
6.4 Darüber hinaus ist eine Haftung der IMX GmbH, soweit nicht zwingende
Rechtsvorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen. Dies gilt auch für Ansprüche aus
Nebenpflichtverletzungen und für alle außervertraglichen Ansprüche.
6.5 Ansprüche nach den Absätzen (6.1) und (6.2) aus Verträgen über die Beförderung von
Briefsendungen oder briefähnlichen Sendungen erlöschen, wenn der Auftraggeber oder
Empfänger den Verlust, die Beschädigung oder eine sonstige Pflichtverletzung nicht
innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung oder Rückgabe der Sendung an den Empfänger der
IMX GmbH schriftlich anzeigt. Dies gilt nicht für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder
leichtfertiges Verhalten zurückzuführen sind oder nach § 438 HGB angezeigt worden sind. §
438 Abs. 5 HGB gilt nicht.
6.6 Die IMX GmbH ist von der Haftung gemäß Abs. (6.1) befreit, soweit der Schaden auf
Umständen beruht, die sie auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie
nicht abwenden konnte (z.B. Krieg, terroristische Gewalttaten, Streik, höhere Gewalt,
Beschlagnahme). Entsprechendes gilt für Schäden, die auf ein schuldhaftes Verhalten des
Auftraggebers, einen Verstoß gegen die Obliegenheiten gemäß Abschnitt 3 Abs. 3 oder die
Beschaffenheit des Inhalts zurückzuführen sind. Außerdem haftet die IMX GmbH nicht für
Sendungen, die ausgeschlossene Güter gemäß Abschnitt 2 Abs. 2 enthalten. Die in § 425
Abs.2 und § 427 HGB genannten Fälle der Schadenteilung und besonderen
Haftungsausschlussgründe bleiben unberührt.
6.7 Die Haftung des Auftraggebers insbesondere nach § 414 HGB bleibt unberührt. Der
Auftraggeber haftet insbesondere für den Schaden, welcher der IMX GmbH oder Dritten aus
der Versendung von ausgeschlossenen Gütern gemäß Abschnitt 2 Abs. 2 oder der Verletzung
seiner Pflichten gemäß Abschnitt 3 entsteht. Der Auftraggeber stellt insoweit die IMX GmbH
von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
7. Verjährung
Alle Ansprüche im Geltungsbereich dieser AGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung
beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Sendung abgeliefert wurde. Ist die Sendung nicht
abgeliefert worden, beginnt die Verjährung an dem Tag, an dem die Sendung hätte abgeliefert
werden müssen. Ansprüche nach Abschnitt 6 Abs. (6.1) und § 425 HGB i. V. m. § 414 Abs. 1
Satz 2 HGB verjähren in drei Jahren.
8. Sonstige Regelungen
8.1 Ansprüche gegenüber der IMX GmbH können weder abgetreten noch verpfändet werden.
Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadenersatz, Erstattung von Leistungsentgelten und
sonstige Geldforderungen, die zwar abgetreten, aber nicht verpfändet werden können. Der
Auftraggeber kann gegen Ansprüche der IMX GmbH nur mit rechtskräftig festgestellten und
unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen,
die diesen AGB unterliegen, ist Herdecke.
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